Änderungen im Erbrecht
Das am 01.01.2017 in Kraft getretene Erbrechtsänderungsgesetz führte zu einer umfassenden Reform des österreichischen Erbrechts und bringt wesentliche Neuerungen mit sich. Bei den pflichtteilsrechtlichen Vorschriften sind insbesondere die Einschränkung der pflichtteilsberechtigten Personen (kein Pflichtteilsrecht der Eltern), die Möglichkeit der Pflichtteilsstundung sowie diverse Änderungen bei der Anrechnung von Zuwendungen des Erblassers unter Lebenden, erwähnenswert. Überdies wurde durch die…