Das am 01.01.2017 in Kraft getretene Erbrechtsänderungsgesetz führte zu einer umfassenden Reform des österreichischen Erbrechts und bringt wesentliche Neuerungen mit sich. Bei den pflichtteilsrechtlichen Vorschriften sind insbesondere die Einschränkung der pflichtteilsberechtigten Personen (kein Pflichtteilsrecht der Eltern), die Möglichkeit der Pflichtteilsstundung sowie diverse Änderungen bei der Anrechnung von Zuwendungen des Erblassers unter Lebenden, erwähnenswert. Überdies wurde durch die Novelle ein eingeschränktes „außerordentliches Erbrecht“ für Lebensgefährten, sowie ein gesetzliches Vorausvermächtnis zu ihren Gunsten eingeführt. Eine weitere Neuerung besteht in der Stärkung des gesetzlichen Erbrechts von Ehegatten sowie eingetragenen Partnern zu Lasten der Eltern und der Geschwister des Erblassers.
Im Testamentsrecht wurden unter anderem die Formvorschriften für fremdhändige Testamente verschärft und überdies gesetzlich verankert, dass letztwillige Verfügungen zugunsten des Ehepartners bzw. eingetragenen Partners mit Auflösung der Ehe bzw. der eingetragenen Partnerschaft aufgehoben werden.
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