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Seit 1.1.2010 wurde durch das neue Familienrechtsänderungsgesetz die eheliche Beistandspflicht auch auf die Obsorge von Stiefkindern ausgedehnt. Wenn die Umstände es erfordern, hat der Ehegatte nunmehr nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht den Ehepartner in den Obsorgeangelegenheiten des täglichen Lebens von dessen Kindern zu vertreten. Nach dem Gesetz soll derjenige, der jemanden heiratet, der ein minderjähriges Kind in die Ehe mitbringt, diesen auch bei dessen elterlichen Aufgaben unterstützen. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Lebensgefährten.

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