Der Verfassungsgerichtshof, bei welchem eine Beschwerde anhängig war, welche Anlass für ein Gesetzesprüfungsverfahren und in letzter Konsequenz zu einer Erhöhung der Grundsteuer hätte geben können, ist zu dem Schluss gelangt, dass die völlig veralteten Einheitswerte, welche Basis für die Bemessung der Grundsteuer sind, verfassungsrechtlich unbedenklich sind. Die Verfassungsrichter argumentierten, dass die Bemessung der Grundsteuer höchstens zu niedrigeren Steuern, aber nicht zu einer wesentlichen Ungleichbehandlung führen könne.
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