claudia.stern@notar.at (+43) 4242 23960 MO-DO: 8:00-17:00 FR: 8:00-16:00 (Pause 12:30-13:30)

Grundsätzlich unterliegen sämtliche Gewinne aus Gründstücksveräußerungen seit 01.04.2012 der Immobilienertragsteuer (Immo-Est). Der Veräußerungsgewinn ergibt sich aus der Gegenüberstellung des tatsächlichen Veräußerungserlöses und der Anschaffungskosten. Vom Veräußerungsgewinn sind grundsätzlich 30% Immobilienertragsteuer vom Verkäufer zu bezahlen. Für Grundstücke, die vor dem 31.03.2002 erworben wurden, besteht die Möglichkeit einer Pauschalbesteuerung in Höhe von 4,2 % des Veräußerungserlöses.

Es gibt jedoch gewisse Steuerbefreiungstatbestände. So ist die Veräußerung von Eigenheimen (Hauptwohnsitzbefreiung) sowie die Veräußerung von selbst hergestellten Gebäuden unter gewissen Voraussetzungen von der Immobilienertragssteuer befreit.

Die für die Immobilienertragsteuer relevante private Grundstücksveräußerung wird durch einen Kaufvertrag ausgelöst, nicht aber durch einen bloßen Vorvertrag.

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Unsere Kanzlei befindet sich am Rathausplatz im Stadtkern von Villach, direkt vor dem Durchgang Richtung Standesamtplatz.
Bitte benützen Sie den Parkplatz beim Parkhotel, Sie erhalten von uns kostenlos ein Ausfahrts-Ticket.

Öffnungszeiten:

MO-DO: 8:00-17:00
FR: 8:00-16:00
(Pause 12:30-13:30)

Adresse:

Rathausplatz 2
9500 Villach

Telefon:

(+43) 4242 23960

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