Kaufvertrag
Der Notar ist Fachmann für die Errichtung, Abwicklung und grundbücherliche Durchführung von Kaufverträgen. Als unparteiischer Ratgeber berücksichtigt er gleichermaßen die Interessen von Käufer und Verkäufer. Er berechnet für beide Vertragsteile die Steuern (Grunderwerbsteuer/Immobilienertragsteuer) und holt sämtliche für die grundbücherliche Durchführung erforderlichen Genehmigungen ein. Kaufverträge über bebaute und unbebaute Liegenschaften, mit oder ohne Treuhandabwicklung, sind bei uns in dr…