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Beim Liegenschaftskauf beginnt die dreijährige Gewährleistungsfrist für Sachmängel mit der Übergabe des Kaufobjektes zu laufen. Handelt es sich bei dem Kaufobjekt um eine Eigentumswohnung in einem Neubau, läuft die Gewährleistungsfrist für den letzten Erwerber erst ab dem Zeitpunkt, in dem er die Wohnung übernommen hat. Da der Gewährleistungsanspruch nicht nur die Wohnung, sondern auch die allgemeinen Teile der Liegenschaft umfasst, hat dies zur Folge, dass der Bauträger ab dem Zeitpunkt der Übergabe der letzten Eigentumswohnung noch immer für drei Jahre für Sachmängel der allgemeinen Teile der Liegenschaft gewährleisten muss.

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Unsere Kanzlei befindet sich am Rathausplatz im Stadtkern von Villach, direkt vor dem Durchgang Richtung Standesamtplatz.
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