Gerichtsgebührenbefreiung
Bei Kaufverträgen, die nach dem 01.04.2024 abgeschlossen werden und nach dem 01.07.2024 beim Grundbuch einlangen, sind bei der Eintragung zum Erwerb des Eigentums an einer Liegenschaft, die der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses des Erwerbes dient, sowie bei der Eintragung eines Pfandrechtes zur Besicherung von Krediten, die zum Erwerb oder der Sanierung solcher Liegenschaften aufgenommen werden, keine Eintragungsgebühren zu bezahlen. Diese Regelung ist befristet bis zum 30.06.2026.…