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Um die in die Ehe eingebrachte Wohnung/Haus auch in Bezug auf eine allfällige Scheidung abzusichern, hat der Gesetzgeber mit der Familienrechtsreform 2010 die Möglichkeit eines "Opting-Out" geschaffen. Nunmehr ist es möglich, dass die (zukünftigen) Ehepartner mit Notariatsakt vereinbaren, dass die von einem Ehepartner in die Ehe "mitgebrachte" Ehewohnung im Falle einer Scheidung nicht der Aufteilung unterliegt, sondern im Eigentum desjenigen verbleibt, dem sie vor der Eheschließung gehört hat!

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Unsere Kanzlei befindet sich am Rathausplatz im Stadtkern von Villach, direkt vor dem Durchgang Richtung Standesamtplatz.
Bitte benützen Sie den Parkplatz beim Parkhotel, Sie erhalten von uns kostenlos ein Ausfahrts-Ticket.

Öffnungszeiten:

MO-DO: 8:00-17:00
FR: 8:00-16:00
(Pause 12:30-13:30)

Adresse:

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9500 Villach

Telefon:

(+43) 4242 23960

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