Mit BGBl. 4/2011 vom 15.02.2011 wurden das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern erlassen. Dieses schreibt nun fest, dass jedes Kind Anspruch auf bestmöglichen Schutz, Fürsorge, Entwicklung und Entfaltung sowie die Wahrung seiner Interessen hat! Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund. Demgemäß hat jedes Kind ausdrücklich Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte mit beiden Elternteilen, es sei denn, es steht dem Kindeswohl entgegen. Ebenso ist das Verbot des sexuellen Missbrauchs, der Kinderarbeit, sowie körperlicher und seelischer Misshandlung festgeschrieben. Es wurden somit endlich eigenständige Grundrechte der Kinder auf bundesverfassungsrechtlicher Ebene verankert!
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